Dusche

Trinkwasserverordnung: Vermieter tragen die Verantwortung für das Trinkwasser


Die Trinkwasserverordnung schützt Verbraucher vor Gesundheitsschäden durch verunreinigtes Wasser. Eine Gefahr für das Trinkwasser sind u.a. die Bakterien namens Legionellen, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

Adresse und Kontakt

Anzeneder Bad&Heizung GmbH
Jöhlinger Straße 10
76356 Weingarten

T (0 72 44) 70 53-0
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Wenn sich im Haus noch Bleileitungen befinden, muss das seit 2013 den Mietern durch den Vermieter mitgeteilt werden. Nur durch den Ersatz der Bleileitungen kann dann der geltende, sehr niedrige Bleiwert für Trinkwasser erreicht werden. 

Die Verordnung betrifft jeden Hauseigentümer, der sein Haus zu gewerblichen Zwecken vermietet, da er im Zuge dessen auch Wasser abgibt. In Mehrfamilienhäusern sind sowohl Vermieter als auch Wohnungseigentümer von der Verordnung betroffen, da diese Häuser in der Regel mit einer zentralen Warmwasseranlage ausgestattet sind.  


Pflichten laut Trinkwasserverordnung

Hausbesitzer bzw. Verwalter haben für folgende Maßnahmen zu sorgen:
  • Anzeigepflicht:
    Angabe des Bestandes an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen sowie von baulichen oder betrieblichen Veränderungen beim Gesundheitsamt.
  • Prüfpflicht:
    Jährliche Entnahme von Wasserproben an repräsentativen Stellen der Anlage durch zugelassene Labore.
  • Aufzeichnungspflicht:
    Aufzeichnung von verwendeten Aufbereitungsstoffen und deren Konzentration in der Anlage und regelmäßiger Zugang zu dieser Information durch den Mieter, wenn das gewünscht wird.
  • Informationspflicht/Aushangpflicht:
    Informationen über die Ergebnisse zur Qualität des bereitgestellten Trinkwassers müssen den Mietern schriftlich mitgeteilt oder im Haus ausgehängt werden.
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Gesundheitsgefahr durch Legionellen

Notwendig wurde die Verordnung, da sich im Grundwasser und somit im Trinkwasser geringe Mengen an Legionellen befinden. Diese vermehren sich und bilden krankheitserregende Keime, wenn Warmwasserbereitungsanlagen zu niedrig eingestellt werden (30-45°C) oder das Wasser im Sommer lange Zeit in den Rohren steht. Die Keime können dann die mitunter lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen, sobald sie in die Lunge gelangen.
Daher geht die Gefahr für Menschen mit intaktem Immunsystem nicht von dem Trinken legionellenhaltigen Wassers aus, sondern durch das Einatmen des bakterienhaltigen Wassers als Aerosol. Diese Gefahr besteht vor allem beim Duschen, durch Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools.

Ernsthafte Konsequenzen

Die Pflichten der Trinkwasserverordnung sollten ernst genommen werden. Denn wer Mietern gesundheitsgefährdendes Trinkwasser zur Verfügung stellt, dem drohen eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe. Auch bei der Verletzung der oben aufgeführten Pflichten oder bei nicht Instandhaltung der Anlage handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer hohen Geldbuße geahndet werden kann.

Überprüfen Sie Ihre Trinkwasseranlage

Bei weiteren Fragen setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir als Fachleute in Wasser- und Heizungsangelegenheiten geben Ihnen gerne Informationen weiter und übernehmen kompetent die Überprüfung, Instandsetzung und Instandhaltung Ihrer Anlage.

 

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