Trinkwasserverordnung: Verantwortung für sicheres Trinkwasser
Die Trinkwasserverordnung dient dem Schutz der Gesundheit und soll Verunreinigungen im Trinkwasser verhindern. Zu den möglichen Belastungen zählen unter anderem Legionellen. Diese Bakterien können schwere Atemwegserkrankungen verursachen. Ein erhöhtes Risiko besteht überall dort, wo Wasser zerstäubt wird, beispielsweise beim Duschen oder in Whirlpools.
Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sind Vermieter verpflichtet, ihre Warmwasseranlagen regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Sauberes Wasser bis zum Hahn
Bis zur Gebäudeinstallation sind die Wasserversorger für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Innerhalb des Gebäudes liegt diese Verantwortung beim Vermieter. Er muss sicherstellen, dass die Wasserqualität bis zur Entnahmestelle erhalten bleibt.
Regelmäßige Kontrollen der Anlage
Dazu gehören regelmäßige Kontrollen der Trinkwasseranlage, insbesondere Untersuchungen auf Legionellen und andere mögliche Keime. Bei Trinkwasser-Großanlagen sind diese Prüfungen in der Regel alle drei Jahre durchzuführen, bei Kleinanlagen alle fünf Jahre.
Großanlagen
- Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Litern Inhalt oder
- Rohrleitungsvolumen von mehr als 3 Litern zwischen Warmwasserbereiter und entferntester Entnahmestelle
→ Legionellenprüfung alle 3 Jahre
Kleinanlagen
- Warmwasserspeicher mit weniger als 400 Litern Inhalt oder
- Rohrleitungsvolumen von weniger als 3 Litern zwischen Warmwasserbereiter und entferntester Entnahmestelle
→ Legionellenprüfung alle 5 Jahre
Ausnahmen
- Trinkwasseranlagen in Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern
- Trinkwasseranlagen mit ausschließlich dezentraler Warmwasserbereitung
Gesundheitsrisiko durch Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die bei hoher Konzentration die Legionärskrankheit auslösen können, eine schwere Form der Lungenentzündung. Besonders günstige Bedingungen für ihre Vermehrung entstehen, wenn Warmwasseranlagen dauerhaft auf Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad betrieben werden oder Wasser über längere Zeit in Leitungen steht. In solchen Fällen können sich gesundheitsschädliche Keime bilden.
Gefährlich wird es vor allem dann, wenn legionellenhaltiges Wasser als feiner Wassernebel eingeatmet wird. Dies kann beispielsweise beim Duschen, in Whirlpools, über Klimaanlagen oder durch Rasensprenger geschehen.
Das bloße Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Menschen mit einem intakten Immunsystem in der Regel keine Gesundheitsgefahr dar.
So läuft die Trinkwasserprüfung
Die Entnahme der Wasserproben darf ausschließlich durch zertifizierte Probenehmer erfolgen. Die anschließende Untersuchung wird von akkreditierten Laboren durchgeführt, die nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung arbeiten. Der Vermieter muss dabei sicherstellen, dass an mindestens drei Stellen der Anlage Proben entnommen werden können.
Entnahmepunkte
In der Regel erfolgt die Probenahme an folgenden thermisch oder chemisch desinfizierten Punkten:
- am Eingang des Warmwasserspeichers
- am Ausgang des Warmwasserspeichers
- an der am weitesten entfernten Entnahmestelle, beispielsweise an einer Dusche oder einem Waschbecken
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